§15 Auflösung des Vereins

Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die politische Gemeinde Bad Wünnenberg. Diese soll das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke in Bad Wünnenberg verwenden, jedoch etwaige Sachwerte wie Fahnen, Königsketten, Degen, Protokollbücher und sonstige wertvolle Gegenstände aufbewahren. Über das Vermögen ist ein Inventarverzeichnis zu erstellen.
Im Falle der Neugründung des Vereins mit den gleichen Zielsetzungen hat die Gemeinde das Vermögen an den neugegründeten Verein herauszugeben.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins erhalten die Mitglieder nichts vom Vereinsvermögen.

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