§9 Zuständigkeit des Vorstandes

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ übertragen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

-       Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen
-       Rechnungslegung über das abgelaufene Geschäftsjahr
-       Vorbereitung der Generalversammlung
-       Beschlussfassung über die Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
-       Ehrungen und Ernennungen

Für die Fassung gültiger Beschlüsse ist wenigstens die Anwesenheit der Hälfte der Vorstandsmitglieder erforderlich. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Sollte Stimmengleichheit vorliegen, gibt die Stimme des Versammlungsleiters den Ausschlag. Jedes Vorstandsmitglied hat die ihm Kraft seines Amtes übertragenen Aufgaben nach bestem Können wahrzunehmen und sich jederzeit für die Interessen des Vereins einzusetzen. Die Vertraulichkeit ist jederzeit zu wahren. Von jeder Vorstandssitzung ist vom Geschäftsführer ein Protokoll zu führen, welches vom Vorsitzenden und dem Geschäftsführer zu unterzeichnen ist.

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